Familienrecht - Familienrechtsanwalt in Dresden

Im Familienrecht unterstützt der Rechtsanwalt die Mandanten bei Fragestellungen, die zum einen die Ehe und Lebenspartnerschaften betreffen sowie deren Aufhebung und zum anderen das Kindschaftsrecht.

Die Ehe und Familie hat der Grundgesetzgeber unter besonderen Schutz gestellt und mit verschiedenen Gesetzen den Rahmen vorgegeben, nach denen sich Fragestellungen des Ehe- bzw. Partnerschaftsrecht bzw. Kindschaftsrecht regeln. Im Eherecht bzw. Partnerschaftsrecht ist häufig anwaltliche Unterstützung bei Klärung von Rechtsfragen notwendig, die unter anderem folgende Rechtsbereiche betreffen:

  • die eheliche Lebensgemeinschaft
  • vermögensrechtliche Auswirkungen der Ehe
  • Unterhalt bei Getrenntleben
  • Trennungsvereinbarungen
  • Gesetzliche Voraussetzungen für die Ehescheidung durch das Familiengericht
  • Zugewinnausgleich
  • Ehegattenunterhalt nach Scheidung der Ehe
  • Höhe des Unterhaltes
  • Herabsetzung des Unterhaltes bei Vorlage eines Titels
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge/ Partnerschaftsverträge

Im Kindschaftsrecht geht es um Fragestellungen, die das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern betreffen. Folgende Rechtsgebiete sind besonders praxisrelevant:

  • Abstammungsrecht
  • Feststellung bzw. Anfechtung von Vaterschaften
  • Recht der elterlichen Sorge
  • Umgangsrechte
  • Namensrecht
  • Unterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder
  • Abänderung von Unterhaltstitel

Sofern man einem familienrechtlichen Problem ausgesetzt ist, sollte rechtzeitig ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, damit man sich über die Rechtslage gut informieren und dann die anstehenden Entscheidungen eigenverantwortlich treffen kann. Über die Höhe der Kosten der anwaltlichen Vertretung klären wir Sie gerne fernmündlich auf, bei geringer Einkommenssituation kann bei Vorlage der Voraussetzungen ein eventuell notwendiges Gerichtsverfahren Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden.