Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden
Rechtsanwalt Verkehrsstrafrecht in Sachsen

1. Verkehrszivilrecht, Schmerzensgeld

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen oder anderen Haftpflichtfällen gibt es bei den gegnerischen Versicherungen immer wieder Schwierigkeiten, wenn es um den gerechten Ausgleich des im Raum stehenden Schmerzensgeldes geht. Während aus Sicht der Versicherungen der Ausgleich der materiellen Schäden meist überschaubar ist, besteht bei den Versicherungen eine große Sorge, dass es wegen der Verletzungen der Geschädigten eine Zahlungspflicht zu Lasten der Versicherung gibt, die das ganze Leben des Geschädigten andauert. In jedem Haftpflichtfall, in dem ein erhebliches Schmerzensgeld und zudem aus den Verletzungen resultierende weitere Schadensersatzansprüche im Raum stehen, wird ein Versuch der Versicherung unternommen, sich von dieser lebenslangen Zahlungspflicht mit einer Abstandszahlung freizukaufen. Praktisch wird den Geschädigten eine Vereinbarung von der Versicherung übersandt, die von den Geschädigten gegengezeichnet werden soll und den Inhalt hat, dass mit Erhalt des vereinbarten Abfindungsbetrages alle Schadensersatzansprüche abgegolten sind. Es ist immer sinnvoll, sich in dieser Situation anwaltlich beraten zu lassen, in keinem Fall der Zahlung eines Abfindungsbetrages handelt die Versicherung selbstlos.

Auch bei der Frage der Taxierung des Schmerzensgeldes sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Aufgrund der Erfahrungen des Rechtsanwaltes kann dieser natürlich gut beurteilen, welches Schmerzensgeld bei den vorliegenden Verletzungen angemessen ist oder nicht. Im übrigen werden Schmerzensgeldansprüche von den Versicherungen meist zögerlich reguliert, so dass mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Druck auf die Versicherung ausgeübt werden kann.

2. Verkehrsstrafrecht, Entzug der Fahrerlaubnis

Bereits durch die Verursachung eines einfachen Verkehrsunfall kann man sich strafbar gemacht haben. Hat sich zum Beispiel der Unfallgegner verletzt, dann steht der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Dieses Beispiel macht deutlich, dass jedermann durch eine kleine Nachlässigkeit Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren werden kann. In einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsdeliktes geht es oft nicht nur um die Festlegung einer Geldstrafe bzw. in seltenen Ausnahmesituationen einer Freiheitsstrafe, sondern auch um Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Es versteht sich von selbst, dass derjenige, der berufsbedingt oder sonst wie dringend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, von einem Entzug der Fahrerlaubnis härter getroffen wird als von der eigentlichen Strafe. Gerade in diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwaltes.

3. Bußgeldverfahren, Fahrverbot

Es gibt wohl keinen mündigen Bürger in Deutschland, der nicht schon Beteiligter in einem Bußgeldverfahren gewesen ist. Man steht dann vor der Frage, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Oftmals sind die Rechtsanwaltskosten höher als das verhängte Bußgeld. Eine Kostenerstattung durch den Staat erfolgt nur, wenn das Bußgeldverfahren zugunsten des Betroffenen mit einem Freispruch endet. Da es allerdings dem Amtsrichter oder der Ordnungsbehörde in Zweifelsfällen möglich ist, das Verfahren ohne Zustimmung des Betroffenen einzustellen, ist der Freispruch selten sicher kalkulierbar. Trotzdem sollte man sich natürlich nicht alles gefallen lassen und es gibt durchaus Konstellationen, die es rechtfertigen, aus Prinzip zu streiten. Vor allem wenn ein Fahrverbot verhängt wird, das einen natürlich viel härter trifft als das eigentliche Bußgeld, macht es Sinn, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Für diejenigen, die den Nachweis führen könne, dass für sie der Führerschein existenziell ist, besteht die Möglichkeit, einen Austausch des Fahrverbotes gegen Erhöhung der Geldbuße (Verdopplung) zu erreichen.

Verkehrsteilnehmern, die ihren Beruf ohne Führerschein nicht ausüben können, ist anzuraten, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.